WOHLBEFINDEN AM ARBEITSPLATZ UND ELEKTROSMOG-SCHUTZ: WIE SCHÜTZE ICH MICH AM ARBEITSPLATZ?

UNTERNEHMEN LEGEN ZUNEHMEND WERT AUF DAS WOHLBEFINDEN AM ARBEITSPLATZ, UM DIE GESUNDHEIT UND SICHERHEIT DER MITARBEITER ZU GEWÄHRLEISTEN. ARBEITGEBER SIND HEUTE AUCH VERPFLICHTET, NORMEN ZUM SCHUTZ VOR ELEKTROMAGNETISCHEN WELLEN EINZUHALTEN.

DER SCHUTZ VOR ELEKTROMAGNETISCHEN WELLEN LIEGT IM INTERESSE DES ARBEITGEBERS.

Die Rolle des Arbeitgebers in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz besteht darin, „die geistige und körperliche Gesundheit der Arbeitnehmer“ zu gewährleisten. Die daraus resultierenden Verpflichtungen bestehen im Wesentlichen in der Umsetzung präventiver Maßnahmen.

Diese Verpflichtung erstreckt sich im Großen und Ganzen auf die Prävention von Belästigungen, erschwerten Arbeitsbedingungen und Gewalt, die manchmal schwer zu messen oder nachzuweisen sind, ebenso wie die Auswirkungen elektromagnetischer Wellen auf den menschlichen Körper.

Am Arbeitsplatz gibt es oft eine Vielzahl von vernetzten Geräten aller Art und damit elektromagnetische Felder. Das Unternehmen kann zu einem wahren Hexenkessel und damit zu einer unerträglichen Umgebung für Menschen mit Elektrosensibilität werden.

Da Frankreich die Regulierung elektromagnetischer Felder beschlossen hat, war der Gesetzgeber verpflichtet, diese Vorschriften an die Arbeitswelt anzupassen.

Aus diesem Grund wurde im August 2016 ein Erlass verabschiedet, der einen ersten Rahmen zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefahren durch elektromagnetische Felder vorsieht.

Bereits im Jahr 2017 waren Arbeitgeber verpflichtet, die Gefährdung des Menschen durch elektromagnetische Wellen zu berücksichtigen.

Der Erlass definiert konkret, was unter elektromagnetischen Feldern zu verstehen ist: „statische elektrische Felder, statische magnetische Felder sowie zeitlich sich ändernde elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder, deren Frequenzen von 0 Hertz bis 300 Gigahertz reichen“.

Der Erlass definiert außerdem die präventiven Maßnahmen, die zum Schutz der Mitarbeiter vor den Auswirkungen elektromagnetischer Wellen auf die Gesundheit und das Gehirn zu treffen sind.

Sie bestehen zum einen aus der Verpflichtung, die Exposition der Mitarbeiter gegenüber elektromagnetischen Wellen innerhalb des Unternehmens zu bewerten, um sicherzustellen, dass die durch die Verordnung festgelegten Grenzwerte eingehalten werden.

Zum anderen geht es darum, eine Reihe von Maßnahmen umzusetzen: Anpassung der Arbeitsplätze, Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung, Organisation von Schulungen, Anbringung spezielle Schilder sowie vorrangiger Schutz von Schwangeren und Minderjährigen.

Auch bei den Auswirkungen von Elektrosmog auf die Gesundheit gilt das Vorsorgeprinzip. Der Staat hat die Annahme der Schädlichkeit bestätigt und die Elektrosensibilität gewisser Menschen anerkannt.

Die Pflichten des Arbeitgebers hinsichtlich der Prävention zum Schutz vor Elektrosmog sind ein guter Anfang. Weiterhin sollte jedoch über reale Schutzmaßnahmen nachgedacht werden, wie die Verpflichtung, Arbeitsplätze mit Vorrichtungen zur Raumharmonisierung für das Stromnetz und die häusliche Umgebung auszustatten.